Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der Firma Mietsauna inFranken, Albrecht-Dürer-Str. 12, 91301 Forchheim, vertreten durch Thomas Lehnert (Verwender) und seinen Kunden.
Vertragsgegenstand ist die tageweise Vermietung einer mobilen Zeltsauna, einem holzbefeuerten Saunazelt. So-weit gewünscht, wird der Verwender dem Kunden auch Holz zur Befeuerung des Ofens, Echtholz-Saunabänke, mobile Akku-LED Scheinwerfer zur stimmungsvollen Ausleuchtung sowie nach Bedarf Saunazubehör (Duftöle etc.) unter den Bedingungen dieser AGB verkaufen.
1. Die von dem Verwender unterhaltene Homepage und ggf. andere Werbemittel, welche die Anmietung der mobilen Zeltsauna anbieten, stellen gegenüber dem Kunden lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar. (invitatio ad offerendum) Es handelt sich über kein eigenständiges Angebot.
2. Der Kunde hat die Möglichkeit den Verwender entweder per E-Mail oder telefonisch über seinen Mietwunsch in Kenntnis zu setzen. Hierbei, hat der Kunde seinen vollen Namen, die Lieferanschrift und entweder seine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Weiterhin ist für einen Vertragsschluss zwingend notwendig, dass der Kunde mitteilt, wann oder für welchen Zeitraum er die mobile Zeltsauna benötigt, die gewünschten zusätzlichen Optionen nennt und eine aktuell gültige Ausweisnummer angibt. Hierbei handelt es sich um das Angebot. Erst wenn der Verwender das Angebot annimmt, ist ein Vertrag zustande gekommen.
3. Der Kunde erhält vor dem beabsichtigten Liefertermin eine dem Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung/Mietvertrag. Der Verwender kann auf den Rechnungsbetrag 50 % Vorschuss verlangen als Voraussetzung für die Abwicklung des Vertrags. Kommt der Kunde innerhalb der gesetzten Frist dem Vorschussverlangen des Verwenders nicht nach, hat der Verwender das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist dem Kunden textlich oder schriftlich mitzuteilen.
4. Der Kunde zahlt an den Verwender zudem eine Kaution in Höhe von 250,00 €. Der Be-trag wird dem Kunden bei schadensfreier Rückgabe der mobilen Zeltsauna zurückgezahlt.
5. Der Verwender bestimmt in der Rechnung die Art der Zahlung. Wünscht der Verwender eine andere Art der Zahlung bedarf es hierzu der Zustimmung des Verwenders in Textform.
1. Nach Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden/Vorleistungspflicht, wird der Verwender die mobile Zeltsauna zum vereinbarten Zeitpunkt selbst anliefern und an einen geeigneten Ort aufstellen. Vorab ist dringend mitzuteilen, ob das mobile Sauna-Zelt in einer Wiese oder einem festen Untergrund (zusätzliches, kostenpflichtiges Be-festigungsmaterial notwendig) aufgebaut wird.
2. Der Verwender sorgt in der Folge für den Aufbau der mobilen Zeltsauna und die Installation des Ofens. Hat der Kunde zudem Holz gekauft, wird dessen Qualität den Bedürfnissen des Betriebs der mobilen Zeltsauna entsprechen.
3. Der Kunde wird in der Folge dem Verwender eine verantwortliche Person benennen, welche eine Unterweisung in der Nutzung der mobilen Zeltsauna erhält. Diese Unterweisung entspricht im Wesentlichen den sich unten anschließenden Technischen Nutzungsbedingungen der mobilen Zeltsauna. Warn- und Verwendungshinweise werden der verantwortlichen Person kundgetan. Diese wird die Unterweisung schriftlich bestätigen.
4. Der Verwender wird die mobile Zeltsauna zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abbauen. Der Rechnungsbetrag/Restrechnungsbetrag wird mit dem Aufbau der mobilen Zeltsau-na fällig. Er ist in bar oder via EC-Zahlung zu begleichen. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Rechnung inkl. dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz von 19%.
5. Die sich in der mobilen Zeltsauna befindlichen Nutzungs- und Gefahrhinweise sind Teil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages und unbedingt zu beachten.
1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Er hat jedoch, abhängig von dem Zeitpunkt des Rücktritts, einen Teil der Vertragskosten zu zahlen, welche wie folgt gestaffelt sind:
a) bis 14 Tage vor Vertragsbeginn 50%
b) bis eine Woche vor Vertragsbeginn 60 %
c) bis drei Tage vor Vertragsbeginn 80 %
d) bis 24 h vor Vertragsbeginn 100 %
2. Beruht eine Vertragsstörung auf von beiden Parteien nicht zu vertretenden Umstände, wie Streik, Aussperrung, unvorhersehbaren Verkehrsstörungen oder anderen Gründen höherer Gewalt, werden beide Vertragsparteien leistungsfrei.
3. Die mobile Zeltsauna erforderte keine Baugenehmigung und auch keine ordnungsbehördliche Zulassung. Sollte jedoch die Besonderheit des Grundstücks, auf welchem die mobile Zeltsauna errichtet werden soll, behördliche Genehmigungen erforderlich machen, ist hierfür allein der Kunde verantwortlich. Sorgt er nicht für eine ordnungsbehördliche Genehmigung vertritt er die damit verbundenen Schäden an der mobilen Zeltsauna und allen anderen Rechtsgütern allein. Gegenüber dem Verwender wird er nicht leistungsfrei.
4. Mit Übergabe der mobilen Zeltsauna an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Er vertritt für die Dauer der Überlassung sämtliche Schäden an der mobilen Zeltsauna, seien diese von ihm persönlich oder durch Dritte beigebracht worden.
1. Der Verwender haftet gegenüber dem Kunden auf Schadenersatz nur bei Verletzung vertraglicher und gesetzlicher Kardinalpflicht, soweit diese vorsätzlich oder grob fahr-lässig begangen worden sind.
2. Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleiben hiervon ausdrücklich unberührt.
Bei einem Verstoß des Kunden gegen die Technischen Nutzungsbedingungen kann die Haftung des Verwenders ganz oder teilweise entfallen.
1. Konkurrierende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch ausdrücklich schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben oder abgeändert werden.
3. Gerichtsstand ist Forchheim.